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KI-Arbeitsplatz in Kommunen: Kosten richtig vergleichen

· 10 Min. Lesezeit

Ein strukturierter Vergleich von Angeboten und Dokumenten auf einem modernen Schreibtisch in einer deutschen Kommunalverwaltung.KI-generiert

Welche Kosten gehören zur internen KI-Nutzung?

Wer Angebote für einen KI-Arbeitsplatz vergleichen möchte, braucht zuerst ein vollständiges Kostenmodell. Die Lizenz ist dabei nur die sichtbare Spitze: In der Praxis entscheiden die Positionen daneben darüber, ob zwei Angebote wirklich dasselbe leisten. Ein belastbarer Vergleich ordnet alle Kosten in fünf Blöcke, die sich sauber voneinander trennen lassen.

  • Lizenz und Nutzung: das laufende Entgelt für die Plattform, etwa je Mitarbeitender oder als Pauschale, zuzüglich aller mengenabhängigen Anteile.
  • Einrichtung: der einmalige Aufwand für Anbindung, Aufbau der Wissensbasis und die Freigabe im Haus.
  • Wartung und Betrieb: Updates, Support und technische Betreuung über die Vertragslaufzeit.
  • Pflege: die interne Zeit, die Fachbereiche in das aktuelle Halten von Dokumenten, Textbausteinen und Verwaltungswissen investieren.
  • Prüfung: die interne Arbeitszeit, die Beschäftigte für die Prüfung und Übernahme KI-generierter Ergebnisse benötigen.

Dieser Zuschnitt ist keine Beliebigkeit, sondern entspricht den Vorgaben, die Sie ohnehin erfüllen müssen: Im dienstlichen Kontext dürfen Beschäftigte nur solche KI-Systeme nutzen, die zuvor von der Behörde geprüft und freigegeben wurden[1]. Zur Freigabe gehört auch die datenschutzrechtliche Bewertung: Ein DSGVO-konformes Angebot, das nach Privacy by Design aufgebaut ist und auf deutschen oder europäischen Servern gehostet wird, reduziert Ihren Prüfaufwand erheblich. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollten Sie deshalb als eigene Position im Kostenblatt erfassen, denn eine solche Freigabe betrifft nie nur die Lizenz, sondern immer auch Einrichtung, Betrieb und Wartung der Lösung. Ein KI-Arbeitsplatz, der im Alltag getragen werden soll, muss diese Aspekte also von Beginn an mitdenken, nicht erst nach dem Pilot.

Für die Praxis heißt das konkret: Eine Plattform, die Mitarbeitende beim Verstehen langer Dokumente, beim Entwerfen und Überarbeiten von Texten und bei der Arbeit mit dem Wissen der eigenen Verwaltung unterstützt, wirft genau diese Kostenfragen auf. Welche Positionen davon in Lizenz, Einrichtung oder Pflege einfließen, lässt sich ohne konkretes Angebot nicht beziffern. Genau deshalb braucht es eine Struktur, die diese Frage systematisch an jeden Anbieter richtet.

Welche Angaben machen Angebote vergleichbar?

Angebote sind nur so vergleichbar, wie die Angaben, die ihnen zugrunde liegen. Zwei Anbieter können auf den ersten Blick ähnliche Preise nennen und dennoch völlig unterschiedliche Leistungen liefern, weil einer die Wissenspflege einschließt und der andere nicht. Bevor Sie Angebote nebeneinanderlegen, sollten Sie daher drei Angaben standardisiert erfassen: den Leistungsumfang, die enthaltenen Mengen und den vertraglichen Zeitraum. Wie Sie solche Kriterien vorab sauber definieren, beschreibt unser Beitrag zum KI-Arbeitsplatz für Kommunen im Auswahlkriterienvergleich.

VergleichsdimensionWas Sie erfassenWarum es zählt
LeistungsumfangEnthaltene Funktionen, Support, Schulung, WissensaufbauErst gleiche Positionen machen Preise vergleichbar
MengenAnzahl Nutzer:innen, Dokumentumfang, AbrechnungseinheitMengenunterschiede verzerren jeden Preisvergleich
VertragszeitraumLaufzeit, Kündigungsfristen, VerlängerungsregelnNur feste Zeiträume erlauben eine Gesamtkostenrechnung
Einmalige KostenEinrichtung, Migration, Schulung zum StartSie fallen einmalig, wirken aber über die Laufzeit
AbrechnungsmodellPauschale, je Nutzer:in, je NutzungsmengeUnterschiedliche Modelle sind erst bei gleichem Szenario vergleichbar

Der Zeitraum verdient besondere Aufmerksamkeit: Nur wer einen fest definierten Betrachtungszeitraum zugrunde legt, kann Gesamtkosten sauber berechnen. Kommunale Anforderungskataloge ziehen daraus bereits die Konsequenz und verlangen ein Preisblatt, das die Gesamtkosten aus einmaliger Einrichtung und laufendem Entgelt für einen Betriebszeitraum von zwölf Monaten transparent darstellt, inklusive offen ausgewiesener Laufzeit-, Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen. Diese Prüfung fällt leichter, wenn die Angebote selbst schon dieselbe Sprache sprechen.

Wie verändert der Nutzungsumfang die Kalkulation?

Der Nutzungsumfang ist der größte einzelne Kostentreiber, noch vor der Wahl des Anbieters. Zwei hypothetische Szenarien zeigen, welche Variablen sich verschieben, wenn eine Verwaltung ihre KI-Nutzung ausweitet. Bewusst verzichten wir hier auf Anbieterpreise: Es geht um die Struktur der Kalkulation, nicht um konkrete Beträge.

KalkulationsvariableSzenario A: Pilot in einem FachbereichSzenario B: Verwaltungsweite Nutzung
Nutzer:innen (Beispielannahme)rund 15 Beschäftigterund 80 Beschäftigte
Dokumente in der Wissensbasisein ausgewählter Bestandder überwiegende Teil der Verwaltungsdokumente
Einrichtungsaufwandbegrenzt auf einen Bereichmehrere Bereiche, Abstimmung mit der IT
Schulungs- und Betreuungsaufwandeine Ansprechperson koordiniertdezentrale Ansprechpersonen je Fachbereich
Prüfaufwand der Ergebnisseauf wenige Textarten beschränktüber mehrere Anwendungsfälle verteilt

Deutlich wird: Eine Ausweitung der Nutzerbasis oder der Dokumentenmenge verschiebt nicht nur die Lizenzkosten, sondern fast jede Zeile des Kostenblatts. Der Umfang hängt dabei unmittelbar davon ab, welche Anwendungsfälle Sie freigeben. Die Nutzerforschung am CityLAB Berlin nennt als zentrale Anwendungsfälle vor allem das Schreiben, Formulieren und Kürzen von Texten, die Übersetzung in verschiedene Sprachen inklusive leichter Sprache sowie die Nutzung als Recherchetool[2]. Je mehr dieser Fälle Sie abbilden, desto mehr Mengen und Prüfaufwand wandern in Ihre Kalkulation.

Vorsicht ist bei der Umkehrung geboten, dem Zeitgewinn als Geldersparnis: Diese Rechnung dürfen Sie nur führen, wenn Sie Ihre Annahmen offenlegen und den Zeitaufwand belastbar messen. Ein Kostenvergleich mit den Personalkosten einer Stelle im Bürgerbüro kann dabei helfen, die Größenordnung einzuordnen. Als belegte Ersparnis gehört eine solche Annahme jedoch nicht ungeprüft ins Kostenblatt.

Welche internen Aufwände werden leicht übersehen?

Neben den Anbieterkosten gibt es eine zweite Kategorie, die in vielen Kalkulationen fehlt: die interne Arbeitszeit. Sie erscheint auf keiner Rechnung, bindet aber real Kapazitäten in Ihren Fachbereichen. Drei Aufwandsblöcke sollten Sie ausdrücklich mitrechnen.

  • Vorbereitung: Dokumente sichten, aufbereiten und für die Wissensbasis strukturieren; Nutzungsregeln und Freigaben mit der IT und dem Datenschutz abstimmen.
  • Betreuung: Fragen der Kolleg:innen beantworten, Schulungen begleiten, Rückmeldungen aus den Fachbereichen aufnehmen und weiterleiten.
  • Ergebnisprüfung: jeden KI-generierten Text vor der Weiterverwendung fachlich prüfen, korrigieren und für den jeweiligen Fall verantworten.

Gerade die Ergebnisprüfung ist kein Nebenschauplatz, sondern eine rechtlich fundierte Pflicht: Der bayerische KI-Leitfaden für Beschäftigte behandelt ausdrücklich die Fragen, ob man sich auf die Ergebnisse generativer KI-Systeme verlassen kann und wer für die Übernahme von KI-Ergebnissen verantwortlich ist[1]. Diese Prüfzeit ist also dauerhaft eingeplant, nicht nur in der Einführungsphase.

Für Ihre Kalkulation folgt daraus ein einfacher Grundsatz: Fragen Sie bei jedem Angebot auch danach, wie viel interne Zeit die einzelnen Blöcke voraussetzen. Ein System, das Fachbereiche die Pflege ohne Programmierkenntnisse erlaubt, senkt den Pflegeaufwand spürbar und damit eine Kostenposition, die auf Ihrem Kostenblatt sonst schnell unterschätzt wird.

Was kostet der Betrieb nach dem Pilot?

Ein Pilot endet, die Kosten nicht. Wer nur die Testphase kalkuliert, übersieht die Folgekosten, die ab dem regulären Betrieb entstehen und die den Großteil der Gesamtkosten ausmachen. Der bayerische KI-Leitfaden für Behörden berücksichtigt bei der Nutzenprüfung entsprechend bereits Entwicklung, Einführung und Wartung eines KI-Systems. Vier Positionen verdienen deshalb einen festen Platz in Ihrer Planung.

  • Laufende Nutzung: das fortgesetzte Entgelt für die Plattform über die vereinbarte Laufzeit.
  • Betreuung und Support: technische Begleitung, Aktualisierungen und die Klärung von Fragen aus den Fachbereichen.
  • Wissenspflege: die fortlaufende Aktualisierung von Dokumenten, Webseiteninhalten und internem Wissen, damit die Ergebnisse verlässlich bleiben.
  • Vertragsende: Kündigungsfristen, Datenübernahme und Exit-Vorbereitung, falls die Zusammenarbeit endet.

Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen, obwohl er planbar ist: Welche Fristen gelten, was passiert mit den eingebrachten Dokumenten und dem aufgebauten Wissen, und welcher Aufwand entsteht bei einem Anbieterwechsel? Unser Beitrag zu Laufzeit, Kündigung und Exit bei kommunalen KI-Verträgen zeigt, welche Klauseln Sie dafür im Blick behalten sollten.

Wie wird ein belastbares Kostenblatt aufgebaut?

Aus diesen Bausteinen lässt sich ein Kostenblatt entwickeln, das Sie direkt ausfüllen und jedem Angebot zugrundelegen können. Der Kern: Jede Position erhält eine Menge, eine Einheit und einen Zeitraum, während die Preisspalte bewusst offen bleibt und erst durch das jeweilige Angebot befüllt wird. So vergleichen Sie Angebote anhand derselben Struktur, ohne dass unbekannte Preise oder fiktive Einsparungen die Rechnung verzerren.

PositionMenge Szenario A (Beispiel)Menge Szenario B (Beispiel)EinheitZeitraumPreis
Lizenz / laufende Nutzung1580je Nutzer:inpro Monat / Jahroffen, im Angebot
Einrichtung und Wissensaufbau1 Fachbereichverwaltungsweitpauschaleinmaligoffen, im Angebot
Wartung und Support11pauschalpro Jahroffen, im Angebot
Interne Wissenspflegeca. 2 Std.ca. 6 Std.je Wochelaufendinterne Zeit
Interne Ergebnisprüfungnach Textaufkommennach Textaufkommenje Monatlaufendinterne Zeit
GesamtkostenSummeSummealle Positionen12 Monate bzw. 3 Jahreoffen, im Angebot

Zwei Hinweise zum Ausfüllen: Legen Sie den Betrachtungszeitraum vorab fest, am besten zwölf Monate für den Vergleich einzelner Angebote und drei Jahre für die Gesamtkostenbetrachtung, wie es kommunale Bewertungskriterien vorsehen, die Wirtschaftlichkeit über die Gesamtkosten von drei Jahren gewichten. Und führen Sie die internen Zeitpositionen mit denselben Mengen wie die Anbieterpositionen, denn genau dort unterscheiden sich Angebote am stärksten. Ein Kostenblatt in dieser Struktur liefert Ihnen den Nachweis der vollständigen Gesamtkosten nebenbei mit.

Welche Angebotsfragen sind für Schreibtisch sinnvoll?

Mit dem Kostenblatt aus dem vorherigen Abschnitt können Sie auch das Angebot für Charly | Schreibtisch strukturiert einordnen. Die Plattform unterstützt Mitarbeitende in Kommunen und Landkreisen dabei, lange Dokumente zu verstehen, Texte zu entwerfen und zu überarbeiten und mit dem Wissen der eigenen Verwaltung zu arbeiten. Für eine exakte Kostennennung ist hingegen ein konkretes Angebot erforderlich; es gibt keinen belegten Pauschalpreis, den Sie Ihrer Kalkulation zugrundelegen könnten. Umso sinnvoller ist es, den Angebotsumfang mit fünf gezielten Fragen zu klären.

  1. Leistungsumfang: Welche der Anwendungsfälle, Dokumente verstehen, Texte erstellen und überarbeiten, Verwaltungswissen nutzen, Informationen aufbereiten, sind im Angebot enthalten?
  2. Mengen und Abrechnung: Wird je Nutzer:in, je Fachbereich oder pauschal abgerechnet, und welche Mengen sind enthalten?
  3. Einrichtung: Umfasst das Angebot den Aufbau der Wissensbasis und die Anbindung bestehender Quellen, und mit welchem internen Aufwand ist das verbunden?
  4. Betreuung und Pflege: Welcher Support ist eingeschlossen, und wie viel Pflegezeit setzt die Lösung in den Fachbereichen voraus?
  5. Laufzeit und Vertragsende: Welche Kündigungsfristen gelten, und wie sind Datenübernahme und Exit geregelt?

Diese Fragen lassen sich mit dem Kostenblatt aus Abschnitt sechs direkt beantworten und in Ihre Gesamtkostenrechnung übernehmen. Wenn Sie den Angebotsumfang anhand eines konkreten Beispiels durchgehen möchten, finden Sie auf der Produktseite Charly | Schreibtisch alle Anwendungsfälle im Überblick und die Möglichkeit, ein unverbindliches Gespräch zu vereinbaren. Damit steht Ihrer wirtschaftlichen Vergleichsrechnung nichts mehr im Wege: gleiche Struktur, gleiche Mengen, gleiche Zeiträume, und die Entscheidung fällt auf Grundlage vollständiger Gesamtkosten.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es einen belegten Pauschalpreis für Schreibtisch?

Nein, es gibt keinen pauschalen Preis für Charly | Schreibtisch. Da die spezifischen Anforderungen stark variieren, ist stets ein konkretes, auf Ihre Verwaltung zugeschnittenes Angebot erforderlich.

Sind Lizenzkosten bereits die Gesamtkosten?

Nein, die Lizenzgebühren bilden nur einen Teil der Kalkulation ab. Eine realistische Wirtschaftlichkeitsprüfung muss zwingend auch die Einrichtung, die laufende Pflege, die Schulung der Mitarbeitenden und die interne Ergebnisprüfung mitrechnen.

Darf man Zeitgewinn als Geldersparnis buchen?

Ein Zeitgewinn darf nur mit offengelegten Annahmen und einer belastbaren Messung als Ersparnis verbucht werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn die gewonnene Zeit für andere fachliche Tätigkeiten genutzt wird.

Wie vergleicht man verschiedene Abrechnungsmodelle?

Unterschiedliche Modelle lassen sich aussagekräftig vergleichen, indem man zwingend den exakt gleichen Nutzungsumfang und denselben vertraglichen Zeitraum als feste Vergleichsbasis zugrunde legt.

Welche Kosten bleiben nach einem Test bestehen?

Nach einer erfolgreichen Pilotphase müssen Sie weiterhin mit Kosten für die laufende Systemnutzung, die technische Betreuung und vor allem die regelmäßige inhaltliche Pflege der Wissensbasis rechnen.

Quellen

  1. [1]finanzministerium.bayern.de
  2. [2]old.citylab-berlin.org
  3. [3]finanzministerium.bayern.de

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